All in Sport

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung
9. Oktober 2026
Inkrafttreten
9. Oktober 2026
Vertragspartner
Nicolas Burkhalter – All in Sport, Gerbestrasse 34, 3072 Ostermundigen (UID CHE-159.140.791)
Website
www.all-in-sport.ch
E-Mail
info@all-in-sport.ch

Angaben zum Vertragspartner gemäss Impressum auf www.all-in-sport.ch.

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem unter «All In Sport» auftretenden Anbieter (nachfolgend «All In Sport») und seinen Kundinnen und Kunden («Kunden»), insbesondere für Trainings, Trainingskarten, Abonnemente, Privatstunden, Veranstaltungen, Partnerangebote, Waren und das Bonusprogramm.

1.2 Vertragsunterlagen. Massgebend sind die bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbarten Angebots- und Produktbedingungen, die Buchungsbestätigung sowie diese AGB. Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor. Die produktspezifischen Bedingungen auf www.all-in-sport.ch beziehungsweise die vor dem Vertragsabschluss im aktuellen Kundenverwaltungssystem (CRM) angezeigten Konditionen sind bei wirksamer Einbeziehung Vertragsbestandteil.

1.3 Vertragsabschluss. Die Präsentation von Angeboten stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Bestellung dar. Ein Vertrag entsteht durch Annahme der Bestellung, Bestätigung der Buchung, Freischaltung der gebuchten Leistung oder tatsächliche Leistungserbringung; eine reine Eingangsbestätigung ist nicht zwingend eine Annahme.

1.4 Einbeziehung. Vor dem verbindlichen Vertragsabschluss erhalten Kunden die Möglichkeit, die anwendbaren AGB und Angebotsbedingungen einzusehen und zu speichern. All In Sport dokumentiert nach Möglichkeit die jeweils vereinbarte Fassung.

1.5 Kundendaten und Minderjährige. Kunden geben die für den Vertrag erforderlichen Angaben korrekt an und halten Kontaktdaten aktuell. Minderjährige können kostenpflichtige Verträge nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Handlungsfähigkeit beziehungsweise mit der erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung abschliessen.

1.6 Widerrufsrechte. Ein allgemeines Widerrufsrecht allein aufgrund eines gewöhnlichen Onlineabschlusses besteht in der Schweiz grundsätzlich nicht. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte in besonderen Fällen bleiben unberührt.

2. Trainingsangebote und Leistungsumfang

2.1 Leistungen. All In Sport bietet insbesondere Gruppen-, Privat-, Firmen-, Fitness-, Bootcamp- und Kampfsporttrainings an. Der geschuldete Umfang ergibt sich aus der konkreten Produktbeschreibung und der Vertragsbestätigung.

2.2 Kein Erfolg geschuldet. Ohne ausdrückliche besondere Zusicherung wird kein bestimmter Fitness-, Leistungs-, Gewichts- oder medizinischer Erfolg versprochen.

2.3 Trainingsgestaltung. Trainingsinhalte, Methoden, Reihenfolge und Übungen dürfen nach fachlichem Ermessen angepasst werden, soweit der wesentliche vereinbarte Leistungscharakter erhalten bleibt.

2.4 Orte und Trainer. Aus sachlichen betrieblichen oder sicherheitsbezogenen Gründen können zumutbare Ersatzorte und geeignete Ersatztrainer eingesetzt werden, soweit keine bestimmte Person oder ein bestimmter Ort verbindlich vereinbart wurde.

2.5 Kapazität. All In Sport darf Teilnehmerzahlen aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen begrenzen. Auch ein als unbegrenzt bezeichnetes Abo garantiert keinen Platz in jeder einzelnen ausgebuchten Einheit.

2.6 Trainingsplan. Der jeweils veröffentlichte Trainingsplan darf aus sachlichen Gründen angepasst werden. Bei wesentlichen Leistungseinschränkungen bleiben die gesetzlichen Rechte der Kunden erhalten.

3. Buchung, Reservation und Teilnahme

3.1 Reservation. Eine Reservation ist mit der Bestätigung durch All In Sport oder das aktuelle CRM verbindlich.

3.2 Platzverfügbarkeit. Eine Teilnahme ist nur bei vorhandener Kapazität möglich. Reservierte Plätze sind persönlich und grundsätzlich nicht ohne vorgängige Zustimmung übertragbar.

3.3 Erscheinen. Kunden erscheinen rechtzeitig. Bei erheblicher Verspätung darf die Teilnahme aus Sicherheitsgründen verweigert werden, namentlich bei versäumter sicherheitsrelevanter Einführung.

3.4 CRM und Zugangsdaten. All In Sport kann zur Buchungsverwaltung ein externes CRM einsetzen. Persönliche Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; missbräuchliche Buchungen und die unberechtigte Überlassung von Konten sind untersagt.

3.5 Buchungsmissbrauch. Bei wiederholtem missbräuchlichem Blockieren von Plätzen kann All In Sport nach Verwarnung den Buchungszugang angemessen einschränken. Bei schwerwiegenden Verstössen gilt Ziffer 11.

4. Trainingskarten und Gültigkeit

4.1 Bezugsrecht. Eine Trainingskarte gewährt das vertraglich vereinbarte Recht auf Bezug einer bestimmten Anzahl und Art von Trainingseinheiten. Sie stellt kein frei auszahlbares Gelddepot dar.

4.2 Angebotsbezogene Laufzeit. Die Gültigkeitsdauer ergibt sich ausschliesslich aus dem jeweiligen bei Kaufabschluss auf www.all-in-sport.ch beziehungsweise im zugehörigen CRM angezeigten und vereinbarten Angebot. Es gilt keine allgemeine, von diesen Produktangaben unabhängige Standardfrist.

4.3 Dokumentation. All In Sport hält die bei Kauf vereinbarte Laufzeit und den Beginn nach Möglichkeit in der Bestätigung beziehungsweise im CRM fest.

4.4 Verbrauch. Einheiten werden bei Teilnahme oder bei einer nach Ziffer 7 zulässigen Belastung infolge verspäteter Stornierung beziehungsweise Nichterscheinen abgebucht.

4.5 Ablauf. Nicht genutzte Trainingsberechtigungen enden grundsätzlich mit der wirksam vereinbarten Bezugsfrist, soweit nach Vertragsart und zwingendem Recht zulässig. Gesetzliche Verjährungs-, Rückerstattungs- und Beendigungsrechte bleiben vorbehalten.

4.6 Keine generelle Erstattung. Die freiwillige Nichtnutzung aus persönlichen Gründen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung oder Verlängerung. Im rechtlich begründeten Fall der Vertragsbeendigung wird nach erbrachten Leistungen, zulässigen Aufwendungen und zwingendem Recht abgerechnet.

4.7 Übertragung und Kulanz. Eine Übertragung auf Dritte erfordert die Zustimmung von All In Sport. Freiwillige Kulanzverlängerungen begründen keinen Anspruch für spätere Fälle.

5. Abonnemente und automatische Verlängerung

5.1 Angebote. Laufzeit, Preis, Nutzungslimiten und Verlängerungsperiode richten sich nach dem bei Abschluss vereinbarten Angebot auf www.all-in-sport.ch und im CRM.

5.2 Beginn. Ein Abonnement beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Mindestdauer besteht nur, wenn sie im betreffenden Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.

5.3 Verlängerung. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn sie vor Abschluss klar vereinbart wurde; sie erfolgt um die beim Angebot ausgewiesene Periode.

5.4 Ordentliche Kündigung. Abonnemente können jederzeit auf das Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt werden. Es besteht keine zusätzliche Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens am letzten Kalendertag der jeweiligen Vertragsperiode bei All In Sport eingehen.

5.5 Kündigungsweg. Die Kündigung kann in Textform an info@all-in-sport.ch oder über eine im CRM bereitgestellte Kündigungsfunktion erfolgen. Massgebend ist der nachweisbare Zugang.

5.6 Wirkung. Eine ordentliche Kündigung beendet den Vertrag zum Periodenende. Bis dahin fällige Beiträge bleiben geschuldet. Die blosse Nichtnutzung ersetzt keine Kündigung.

5.7 Nutzungslimiten. Bei Flat-Rate-Angeboten besteht kein Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten ausgebuchten Einheit. Bei limitierten Abos verfallen ungenutzte Periodenkontingente grundsätzlich nach den vereinbarten Produktbedingungen.

5.8 Ausserordentliche Beendigung. Gesetzliche Rechte zur vorzeitigen Beendigung, insbesondere soweit zwingend das Auftragsrecht anwendbar ist, bleiben vorbehalten. Deren finanzielle Folgen richten sich nach der rechtlichen Einordnung des Vertrags und den anwendbaren Vorschriften.

6. Preise, Fälligkeit und Zahlungsverzug

6.1 Preise. Massgeblich sind die vor Vertragsabschluss ausgewiesenen Preise in CHF, einschliesslich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer, soweit anwendbar. Allfällige Zusatzkosten werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

6.2 Vorauszahlung. All In Sport kann Vorauszahlung für Trainingskarten, Abonnemente, Privatstunden und andere Leistungen vorsehen. Mangels abweichender Vereinbarung wird das Entgelt vor Beginn der Leistungsperiode beziehungsweise Einheit fällig.

6.3 Zahlungsarten. Akzeptierte Zahlungsarten ergeben sich aus dem Bestellprozess. Ein Anspruch auf jede bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

6.4 Verzug. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Regeln. Soweit gesetzlich geschuldet, kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr nach Art. 104 OR verlangt werden.

6.5 Mahn- und Inkassokosten. Notwendige, nachgewiesene und rechtlich ersatzfähige Rechtsverfolgungskosten können im zulässigen Umfang geltend gemacht werden. Pauschale Gebühren bedürfen einer ausreichenden Vereinbarung und Rechtsgrundlage.

6.6 Leistungssperre. Bei erheblichem Zahlungsverzug darf All In Sport nach Massgabe der gesetzlichen Voraussetzungen weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.

6.7 Preisänderungen. Neue Preise gelten für zukünftige Abschlüsse. Während einer verbindlichen befristeten Vertragsperiode bleibt der vereinbarte Preis grundsätzlich unverändert. Änderungen für Verlängerungsperioden werden rechtzeitig angekündigt; die rechtzeitige Kündigung vor ihrem Beginn bleibt möglich.

7. Stornierung und Nichterscheinen

7.1 Verbindlichkeit. Bestätigte Reservationen sind verbindlich.

7.2 Stornierungsfristen im CRM. Die konkrete Stornierungsfrist und die etwaigen besonderen Stornierungsbedingungen werden für die betreffende Trainingseinheit beziehungsweise Buchung im jeweils eingesetzten CRM angezeigt. Die vor der verbindlichen Reservation klar ersichtlichen und wirksam vereinbarten Bedingungen sind massgebend; feste Stornierungsfristen werden bewusst nicht in diesen AGB festgelegt.

7.3 Rechtzeitige Abmeldung. Bei einer fristgerechten Abmeldung über den vorgesehenen Buchungskanal erfolgt grundsätzlich keine Belastung, sofern keine gesondert wirksam vereinbarte Angebotsregel gilt.

7.4 Verspätete Abmeldung und Nichterscheinen. Bei verspäteter Abmeldung oder Nichterscheinen kann eine Trainingseinheit nach den bei Buchung vereinbarten Bedingungen und soweit gesetzlich zulässig als bezogen gelten. Bei sonstigen Entgelten sind die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere eine allfällige Anrechnung ersparter Aufwendungen, zu beachten.

7.5 Flat-Rate-Absagen. Eine gesonderte Gebühr bei Flat-Rate-Abonnementen ist nur geschuldet, wenn sie vor Buchung klar und wirksam vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.

7.6 Künftige Anpassungen. All In Sport kann Stornierungsbedingungen für zukünftige Buchungen ändern. Für bereits bestätigte Buchungen gelten grundsätzlich die bei deren Abschluss vereinbarten Regeln.

7.7 Absage durch Anbieter. Bei einer Absage durch All In Sport gilt Ziffer 13.

8. Vertragsunterbruch, Krankheit und Ruhezeiten

8.1 Freiwillige Ruhezeit. Eine freiwillige Ruhezeit kann bei Abonnementen mit einer vereinbarten Mindestdauer von mindestens zwölf Monaten insbesondere wegen längerer Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst oder berufsbedingter Abwesenheit gewährt werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.

8.2 Dauer. Soweit im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, kann eine bewilligte freiwillige Ruhezeit mindestens einen und höchstens drei Monate umfassen.

8.3 Gesuch. Das Gesuch ist möglichst vor Beginn der Ruhezeit, bei unvorhersehbaren Umständen unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Nur erforderliche und verhältnismässige Nachweise dürfen verlangt werden; detaillierte medizinische Diagnosen grundsätzlich nicht.

8.4 Verlängerung und Beiträge. Eine bewilligte Ruhezeit verlängert die Vertragsdauer nur, wenn dies im Rahmen der Bewilligung ausdrücklich vereinbart wird. Ob die Beiträge weiterlaufen oder ausgesetzt werden, wird in der Ruhezeitvereinbarung festgehalten.

8.5 Gebühr. Für eine freiwillig gewährte Ruhezeit kann bei vorgängiger Vereinbarung eine angemessene Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben werden. Keine Gebühr wird allein für die Wahrnehmung zwingender gesetzlicher Rechte erhoben.

8.6 Längerfristige Unfähigkeit. Bei längerfristiger oder dauerhafter Trainingsunfähigkeit können die Parteien eine Vertragsanpassung oder vorzeitige Beendigung prüfen; zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

8.7 Teilnahme während Ruhezeit. Während einer vereinbarten vollständigen Ruhezeit ruht die jeweilige Trainingsberechtigung. Die vorzeitige Wiederaufnahme bedarf der Abstimmung.

9. Gesundheit, Eigenverantwortung und Sportrisiken

9.1 Risiken. Sportliche Aktivitäten, namentlich Kraft-, Ausdauer-, Bootcamp-, Box-, Kickbox- und Thaiboxtraining sowie Partnerübungen und Sparring, bergen auch bei sorgfältiger Leitung Risiken wie Stürze, Zusammenstösse, Prellungen und Überlastungen.

9.2 Gesundheitliche Eignung. Die Teilnehmer klären ihre Eignung für das gewählte Training bei bestehenden Zweifeln eigenverantwortlich und bei Bedarf ärztlich ab.

9.3 Sicherheitsrelevante Information. Gesundheitliche Einschränkungen sind nur insoweit mitzuteilen, wie dies für eine sichere Trainingsdurchführung notwendig ist.

9.4 Warnsignale. Bei Schmerzen, Schwindel, Atembeschwerden oder ungewöhnlichem Unwohlsein wird die Übung unverzüglich unterbrochen und die Trainingsleitung informiert.

9.5 Anweisungen. Sicherheitsanweisungen sind einzuhalten. Gefährliche eigenmächtige Übungsvarianten sind untersagt.

9.6 Kontakttraining. Partnerübungen und Sparring dürfen ausschliesslich im vorgesehenen Rahmen, mit vorgeschriebener Schutzausrüstung und nach Anweisung durchgeführt werden.

9.7 Ausschluss bei Beeinträchtigung. Unter erheblichem Alkohol-, Drogen- oder sonstigem sicherheitsrelevantem Beeinträchtigungseinfluss ist die Teilnahme untersagt.

9.8 Keine Heilbehandlung. Trainings sind grundsätzlich keine medizinische, physiotherapeutische oder andere Heilbehandlung, soweit nicht ausdrücklich und rechtmässig anders vereinbart.

10. Haftungsbeschränkung und Versicherung

10.1 Grundsatz. All In Sport haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Leichte Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, wird die vertragliche Haftung von All In Sport für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ausgeschlossen. Bei Unwirksamkeit eines solchen Ausschlusses gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

10.3 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden und weitere zwingende Haftungstatbestände wird nicht ausgeschlossen.

10.4 Hilfspersonen. Die vertragliche Haftung für beigezogene Hilfspersonen wird im Rahmen von Art. 101 OR und des sonstigen zwingenden Rechts soweit zulässig beschränkt beziehungsweise ausgeschlossen.

10.5 Eigenverantwortung und Sportrisiken. All In Sport haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschliesslich auf dem Verhalten der betroffenen Person oder der Verwirklichung gewöhnlicher Sportrisiken ohne haftungsbegründende Pflichtverletzung von All In Sport beruhen. Ein Mitverschulden wird nach Gesetz berücksichtigt.

10.6 Mitgebrachte Gegenstände. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Sachen wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

10.7 Versicherung. Kunden sind grundsätzlich für ausreichenden eigenen Kranken- und Unfallversicherungsschutz verantwortlich. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Gesetzliche Versicherungs- und Haftungspflichten von All In Sport bleiben unberührt.

10.8 Dritte. Für selbstständig und in eigenem Namen erbrachte Drittleistungen haftet All In Sport nur nach seinen eigenen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten; die Vorschriften über Hilfspersonen bleiben vorbehalten.

11. Sicherheit, Hausordnung und Trainingsausschluss

11.1 Hausordnung. All In Sport kann angemessene Verhaltens-, Sicherheits-, Hygiene- und Gerätenutzungsregeln erlassen. Verbindliche Sicherheitsanweisungen sind zu befolgen.

11.2 Sofortmassnahmen. Bei konkreter Gefahr für Personen oder den sicheren Trainingsbetrieb darf eine Person unmittelbar von der laufenden Einheit ausgeschlossen werden.

11.3 Erhebliche Verstösse. Erhebliche Pflichtverletzungen sind insbesondere Tätlichkeiten, Drohungen, Belästigung, absichtliche Sachbeschädigungen, schwere oder wiederholte Missachtung von Sicherheitsanweisungen und gravierender Buchungsmissbrauch.

11.4 Verwarnung. Bei geringeren Verstössen erfolgt in der Regel vor weitergehenden Massnahmen eine angemessene Verwarnung.

11.5 Vertragsbeendigung. Bei einem schweren Verstoss oder wiederholten erheblichen Verstössen trotz Verwarnung kann All In Sport den Vertrag aus wichtigem Grund nach Massgabe des Gesetzes sofort beenden.

11.6 Ansprüche. Gesetzliche Schadenersatz- und Guthabenansprüche bleiben vorbehalten. Eine Verrechnung erfolgt nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

12. Schadensverursachung und Freistellung

12.1 Kundenhaftung. Kunden haften im Rahmen des Gesetzes für schuldhaft und widerrechtlich verursachte Personen- und Sachschäden.

12.2 Trainingsmaterial. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen darf der rechtlich ersatzfähige Schaden gefordert werden; gewöhnliche Abnutzung bei vertragsgemässem Gebrauch ist nicht ersatzpflichtig.

12.3 Drittansprüche. Kunden stellen All In Sport im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Forderung ausschliesslich aus dem vom Kunden zu verantwortenden rechtswidrigen Verhalten herrührt und All In Sport keine eigene rechtliche Verantwortung trifft.

12.4 Kosten. Die Freistellung kann notwendige, angemessene und rechtlich ersatzfähige Verteidigungs- und Rechtsverfolgungskosten umfassen.

12.5 Eigene Verantwortung. Eine Freistellung für Schäden, die All In Sport selbst rechtlich zu verantworten hat, ist nicht vereinbart. Bei Mitverschulden gelten die gesetzlichen Regeln.

13. Trainingsausfälle und Ersatzleistungen

13.1 Sachliche Gründe. All In Sport darf Einheiten aus sachlichen Gründen, insbesondere bei krankheitsbedingtem Trainerausfall, fehlender Raumverfügbarkeit, unsicherem Wetter oder anderen Sicherheitsrisiken, verschieben oder absagen.

13.2 Ersatz. Bei Ausfall einer verbindlich gebuchten und vergüteten Einheit wird vorrangig ein zumutbarer gleichwertiger Ersatztermin oder eine Ersatzleistung angeboten.

13.3 Gesetzliche Ansprüche. Ist ein gleichwertiger Ersatz nicht möglich oder nicht zumutbar, bleiben Ansprüche auf Gutschrift, Rückerstattung und andere gesetzliche Rechtsbehelfe bestehen.

13.4 Trainer und Ort. Zumutbare Ersatztrainer und Ersatzorte können eingesetzt werden, solange der wesentliche Vertragsinhalt gewahrt bleibt.

13.5 Höhere Gewalt. Bei behördlichen Verboten, Naturereignissen und anderen Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von All In Sport gelten die gesetzlichen Regeln über Leistungsstörungen und Unmöglichkeit.

13.6 Nebenaufwendungen. Anreise-, Unterkunfts- und sonstige mittelbare Aufwendungen werden nur ersetzt, wenn eine gesetzliche Haftungsgrundlage oder ausdrückliche Zusicherung besteht.

14. Partnerfirmen und Sonderkonditionen

14.1 Partnerangebote. All In Sport kann Unternehmen, Schulen, Vereinen und weiteren Organisationen Sonderkonditionen anbieten. Für diese gelten die vor Abschluss ausgewiesenen besonderen Produktbedingungen.

14.2 Nachweise. Der Bezug kann von einem angemessenen Nachweis der Berechtigung abhängig gemacht werden.

14.3 Kontrolle und Daten. All In Sport darf die Berechtigung verhältnismässig prüfen. Personendaten werden nur auf ausreichender Rechtsgrundlage bearbeitet beziehungsweise an Partner übermittelt.

14.4 Unberechtigter Bezug. Bei irrtümlich unberechtigtem Bezug kann eine angemessene Korrektur oder Umstellung angeboten werden. Bei vorsätzlicher Täuschung bleiben Anfechtungs- und Schadenersatzansprüche bestehen; bereits gezahlte Entgelte werden gesetzeskonform abgerechnet.

14.5 Ende der Berechtigung. An eine Berechtigung geknüpfte Sonderkonditionen können künftig entfallen. Bereits rechtmässig erworbene Leistungen bleiben nach der wirksam vereinbarten Angebotsregelung grundsätzlich erhalten.

14.6 Partnervereinbarungen. Spätere Änderungen von Verträgen zwischen All In Sport und einem Partner ändern bestehende Kundenansprüche nicht ohne ausreichende Rechtsgrundlage.

15. Warenverkauf

15.1 Gegenstand. Dieser Abschnitt gilt für den Verkauf körperlicher Waren wie Sportkleidung und Zubehör.

15.2 Abschluss und Preise. Der Kaufvertrag entsteht durch Annahme der Bestellung oder Lieferung, sofern der Bestellprozess nichts anderes ausdrücklich vorsieht. Angegebene Preise sind in CHF; zusätzliche Versandkosten werden vor Abschluss ausgewiesen.

15.3 Zahlung. All In Sport kann Vorauszahlung verlangen und Waren erst nach deren Eingang versenden.

15.4 Lieferung und Verzug. Lieferbedingungen richten sich nach der Bestellung. Liefertermine sind nur verbindlich, soweit ausdrücklich zugesichert; gesetzliche Verzugsrechte bleiben vorbehalten.

15.5 Gefahrübergang. Nutzen und Gefahr gehen nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften über, sofern nichts anderes wirksam vereinbart ist.

15.6 Prüfung und Mängel. Käufer haben Waren nach Art. 201 OR zu prüfen und Mängel nach den gesetzlichen Voraussetzungen anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Regeln.

15.7 Gewährleistung. Sachgewährleistungsrechte können nur im gesetzlich zulässigen Umfang und bei wirksamer Vereinbarung beschränkt werden. Bei arglistigem Verschweigen und bei zwingender Produktehaftung gelten die gesetzlichen Rechte.

15.8 Rückgabe. Ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nur bei ausdrücklicher Zusicherung. Gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

15.9 Eigentumsvorbehalt. Ein Eigentumsvorbehalt wird nur beansprucht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einschliesslich einer erforderlichen Registereintragung nach Art. 715 ZGB erfüllt sind.

16. Bonusprogramm

16.1 3Place. All In Sport kann ein freiwilliges, über 3Place bereitgestelltes Bonus-, Treue- und Belohnungsprogramm anbieten.

16.2 Massgebende Regeln. Für Erwerb, Gutschrift, Nutzung, Gültigkeit und Einlösung von Punkten, Vergünstigungen und Gutscheinen gelten die für das konkrete All-In-Sport-Programm auf www.3place.ch beziehungsweise in der Plattform vor Teilnahme zugänglichen und wirksam einbezogenen Richtlinien und Teilnahmebedingungen.

16.3 Programmwerte. Punktwerte, Sammelaktionen, Prämienschwellen, Gutscheinbedingungen und allfällige Ablaufdaten richten sich nach der jeweils für den betreffenden Erwerb verbindlich angezeigten Programmregelung. Diese AGB legen keine eigenen festen Punktzahlen fest.

16.4 Keine Barauszahlung. Unentgeltlich gewährte Bonuspunkte stellen grundsätzlich kein einbezahltes Geldguthaben dar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar, soweit keine zwingenden Rechtsansprüche entgegenstehen.

16.5 Änderungen. Der verantwortliche Programmbetreiber kann Regeln für zukünftige Aktivitäten ändern. Bereits wirksam erworbene Ansprüche dürfen nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage rückwirkend entzogen werden.

16.6 Technik. Eine ununterbrochene technische Verfügbarkeit der Plattform wird nicht garantiert. Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben vorbehalten.

16.7 Missbrauch. Nachgewiesene Manipulation und vorsätzliche Falschangaben berechtigen im gesetzlich zulässigen Umfang zur Stornierung unberechtigter Vorteile oder Beendigung der Teilnahme.

16.8 Datenschutz und Verhältnis. Personendaten werden gemäss anwendbarem Datenschutzrecht und den jeweiligen Datenschutzerklärungen bearbeitet. Für Trainingsleistungen gelten weiterhin diese AGB; wirksam einbezogene spezielle Bonusprogrammregeln gehen für das Bonusprogramm vor.

17. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

17.1 Zweck. All In Sport bearbeitet Daten zur Vertragsanbahnung, Trainingsorganisation, Buchung, Zahlung, Kommunikation und Erfüllung rechtlicher Pflichten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

17.2 Dienstleister. Externe CRM-, Zahlungs-, Hosting- und Bonusdienstleister werden nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingesetzt.

17.3 Gesundheitsinformationen. Besonders schützenswerte Gesundheitsdaten werden nur bei ausreichender Rechtsgrundlage, in notwendigem Umfang und mit geeigneten Schutzmassnahmen bearbeitet.

17.4 Bildrechte. Die öffentliche oder werbliche Verwendung erkennbarer Foto- und Videoaufnahmen benötigt eine ausreichende Rechtsgrundlage und erforderlichenfalls eine separate freiwillige Einwilligung. Die AGB-Annahme allein ist keine pauschale Werbefreigabe.

17.5 Sicherheit und Marketing. Sicherheitsaufnahmen und elektronische Werbung richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Regeln.

17.6 Betroffenenrechte. Gesetzliche Auskunfts-, Berichtigungs- und weitere Datenschutzrechte bleiben bestehen.

18. Änderung der AGB

18.1 Neuverträge. All In Sport kann die AGB für neue Vertragsabschlüsse ändern. Die gültige Fassung wird auf www.all-in-sport.ch veröffentlicht.

18.2 Bestehende Verträge. Für bestehende Verträge gilt grundsätzlich die wirksam vereinbarte Fassung. Änderungen laufender Vertragsverhältnisse bedürfen einer ausreichenden gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage.

18.3 Mitteilung. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt; soweit rechtlich erforderlich, wird die Zustimmung eingeholt.

18.4 Verlängerungsperiode. Sollen neue AGB für eine neue Verlängerungsperiode gelten, werden sie vor deren Beginn zugänglich gemacht. Die Wirksamkeit richtet sich nach der bestehenden Vereinbarung und zwingendem Recht.

18.5 Bestehende Ansprüche. Bereits entstandene Ansprüche werden ohne Rechtsgrundlage nicht rückwirkend entzogen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Recht. Es gilt schweizerisches materielles Recht, vorbehaltlich zwingender kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Für Warenkäufe ist das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen, soweit zulässig.

19.2 Gerichtsstand. Es gelten die gesetzlich zuständigen Gerichte. Soweit eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, wird der Geschäftssitz von All In Sport im Kanton Bern vereinbart. Zwingende beziehungsweise teilzwingende Konsumentengerichtsstände bleiben vorbehalten.

19.3 Gütliche Lösung. Die Parteien bemühen sich nach Möglichkeit zunächst um eine einvernehmliche Lösung, ohne gesetzliche Fristen oder gerichtliche Rechte zu beschränken.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Teilunwirksamkeit. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit der Vertrag fortgeführt werden kann. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

20.2 Kulanz. Eine freiwillige Kulanzleistung im Einzelfall begründet grundsätzlich keinen Anspruch für andere oder zukünftige Fälle.

20.3 Textform. Soweit gesetzlich keine strengere Form gilt, können vertragsbezogene Erklärungen in Textform erfolgen.

20.4 Dokumentation. All In Sport darf Buchungen, Verträge, Leistungsbezüge und Zahlungen im gesetzlich zulässigen Umfang dokumentieren.

20.5 Inkrafttreten. Diese Fassung gilt ab dem oben angegebenen Inkrafttretensdatum für Verträge, in die sie wirksam einbezogen wurde. Frühere Verträge bleiben ihrer jeweiligen gültigen Fassung unterstellt, sofern keine wirksame Änderung vereinbart wurde.