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1. Zweck
All in Sport bietet professionell geführte Fitnesstrainings, genauer Gruppentrainings, Privat-Gruppentrainings und Einzeltrainings mit Kampfsport-Elementen aus dem Boxen, Kickboxen und Thaiboxen an. Alle genannten Trainings finden unter der Leitung eines ausgebildeten, erfahrenen Trainers statt. Wir bieten unseren Kunden ein effektives und effizientes Training. Die Bedürfnisse des Kunden stehen dabei stets im Vordergrund.
2. Beschrieb
2.1. Gruppentraining
Das All in Gruppentraining ist ein Training, welches öffentlich für alle zugänglich ist.
Der Ort kann je nach Wetter und angebotenen Trainingsinhalten (Box-Fit Training, Kickbox Training, Bootcamp etc.) variieren.
2.2. Privat-Gruppentraining (PT-Gruppe)
Das All in Privat-Gruppentraining ist ein Training, welches vom Trainer in Absprache mit dem Kunden durchgeführt wird.
Im Grundsatz gibt der Trainer die Übungen vor, welche vom Kunden ausgeführt werden.
Der Trainier richtet sich stets nach den Zielen der jeweiligen Kunden.
Der Trainer nimmt während der Trainingszeit eine motivierende und kontrollierende Rolle ein.
2.3. Privat-Einzeltraining (PT-Einzel)
Das All in Einzeltraining ist ein 1 to 1 Training, welches vom Trainer in Absprache mit dem Kunden durchgeführt wird.
Im Grundsatz gibt der Trainer die Übungen vor, welche vom Kunden ausgeführt werden.
Der Trainier richtet sich stets nach den Zielen des jeweiligen Kunden.
Der Trainer nimmt während der Trainingszeit eine motivierende und kontrollierende Rolle ein.
3. Ort/Räumlichkeiten
Das Training findet Draussen oder in Innenräumen, bspw. im Fitness-, Kampfsportstudio oder dergleichen statt.
Beim Privat-Gruppentraining und beim Privat-Einzeltraining werden Ort und Zeit mit dem Kunden im Vorgang abgemacht.
Insbesondere bei Innenräumen ist auf die Wirtschaftlichkeit zu achten. Ist diese nicht gegeben, kann der Trainer den Trainingsort verweigern und einen neuen Vorschlag unterbreiten.
4. Umfang
Der Umfang in Bezug auf Anzahl und Rhythmus der Trainings wird vom Kunden selbst bestimmt. Hierbei nimmt All in Sport eine beratende, den Bedürfnissen des Kunden entsprechende Rolle ein.
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5. Trainingskarten und Dauer der Gültigkeit
5.1. Trainingskarten
Der Kunde kann bei Gruppentrainings zwischen 1 und 150 Trainings und bei Privat-Einzeltrainings zwischen 1 und 12 Trainings erwerben. Privat-Gruppentrainings erfolgen nach Absprache. Der jeweilige Gesamtpreis ist der aktuell geltenden Preisliste zu entnehmen. Die Preisliste kann jederzeit auf www.all-in-sport.ch eingesehen werden.
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5.2. Dauer der Gültigkeit
Der Kunde erwirbt kein zeitlich begrenztes Abonnement, sondern eine Anzahl an Trainings. Diese werden in Form von Guthaben auf seinem Kontokorrent gutgeschrieben. Nur besuchte Trainings werden dem Kunden von seinem Kontokorrent belastet. Der Kunde ist solange an der Teilnahme der Trainings berechtigt, bis sein Guthaben gleich null ist oder die Dauer von 24 Monaten nach Erwerb, resp. der Bezahlung der Trainings überschritten wird. Ist das Guthaben des Kunden auf null, erfolgt keine automatische Verlängerung basierend auf der vorgängig gebuchten Trainingsanzahl. Dem Kunden steht es frei, ob und um wie viele Trainings er sein Kontokorrent aufladen will. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit nach seinem aktuellen Trainingssaldo in Kenntnis gesetzt zu werden. Sollte aus Gründen, die nicht in der Macht von All in Sport liegen, namentlich höhere Gewalt, Pandemie, Epidemie und/oder dergleichen die Fortsetzung der Trainings verhindert und die 24 Monate überschritten werden, wird dem Kunden die gesamte Zeit gutgeschrieben, in der aus oben genannten Gründen keine Trainings stattfinden konnten. Der Kunde behält sein Trainingsguthaben, solange, bis der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Sollte das Training aus erwähnten Gründen nur noch Draussen stattfinden können, gilt das als Wiederaufnahme des Betriebes.
6. Abonnemente
6.1. Abonnement
Die von All in Sport Angebotenen Abonnement, verlängert sich automatisch um die bestehende Laufzeit, bis es vom Kunden gekündigt wird.
Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende der letzten Laufzeit möglich, zum Beispiel zum Monatsende. Sowohl bei einer ordentlichen als auch bei einer ausserordentlichen Kündigung, zum Beispiel aufgrund eines Sportverbots durch Verletzung, Krankheit, einer Wohnsitzverlegung oder Ähnlichem, erfolgt seitens All in Sport keine monetäre Rückerstattung. All in Sport ist jedoch bemüht, für beide Seiten eine einvernehmliche Lösung zu finden.
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6.2. Flat Rate Abonnement
Das Flat Rate Abo bietet dem Kunden gegen eine monatliche Pauschalgebühr unbegrenzten Zugriff auf die im Abo enthaltenen Dienstleistungen. Es wird eine feste Gebühr erhoben, unabhängig von der Nutzungsintensität. Das Abo verlängert sich automatisch, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird. Etwaige Sonderleistungen oder Zusatzkosten werden gesondert geregelt.
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6. 3. Zeit Abonnement
Das Zeit Abonnement bietet dem Kunden für eine bestimmte Zeitdauer nicht exklusiven Zugang zu den Dienstleistungen von All in Sport. Dabei ist die Art des Zugangs zu den Dienstleistungen dem jeweiligen Abonnementstyp zu entnehmen und kann variieren.
Mischform aus einer zeitlich begrenzten Laufzeit (in der Regel ein Monat) und der Anzahl der Trainingsanmeldungen pro vorgegebenem Zeitraum (in der Regel eine Anzahl der Trainingsanmeldungen pro Woche).
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7. Vertragsunterbruch und Ruhezeiten
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7.1. Die Nichtbenutzung der erworbenen Dienstleistungen oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.
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7.2. Anrecht auf einen Vertragsunterbruch haben alle Mitglieder ab einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen.
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7.3. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (u.a. Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Auslandaufenthalte/Weiterbildung/Stage im Ausland) kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 1 bis max. 3 Monaten unterbrochen werden (Ruhezeit), wobei kein Anspruch darauf besteht. Die Ruhezeit muss vor Abwesenheit zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden.
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7.4. Eine rückwirkende Ruhezeit ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Diese muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Die administrative Gebühr für generelle Ruhezeiten und Ferien-Ruhezeiten beträgt CHF 50.00. Die Ferien-Ruhezeit muss zwingend vor Abwesenheit eingereicht und bezahlt werden.
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7.5. Die monatlichen Beiträge bei Verträgen mit monatlicher Beitragszahlung sind während der Ruhezeit weiter zu bezahlen.
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7.6. Die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.
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7.7. Wird eine missbräuchliche Vertragsunterbrechung festgestellt oder vermutet, behält sich All in Sport vor den Mitgliedschaftsvertrag fristlos und ohne Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages aufzulösen.
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7.8. Betritt das Mitglied die Anlage während einer Vertragsunterbrechung, wird die Vertragsunterbrechung umgehend und unwiderruflich beendet.​
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8. Bezahlung des Preises
Die Bezahlung des gesamten Beitrags kann in bar, via Twint, mit Kreditkarte oder per Überweisung erfolgen. Die Bezahlung erfolgt Zug um Zug des Gesamtbeitrags oder pro Trainingseinheit. Dies gilt auch für nachträglich erworbene Dienstleistungen, die dieser Vertrag nicht beinhaltet. All in Sport hält sich das Recht vor, allfällige Gebühren, Steuern oder Abgaben vollumfänglich dem jeweiligen Angebot in Rechnung zu stellen. Preisänderungen sind jederzeit möglich. Die Kunden werden diesbezüglich im Vorgang in Kenntnis gesetzt.
9. Beendigung
Der Vertrag gilt als beendet, wenn:
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Die Anzahl an Trainings gleich null ist.
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Die Dauer ab Bezahlung des Preises 24 Monate überschreitet
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Nach Aufhebungsvertrag (OR 115)
10. Zuwiderhandlungen
All in Sport hält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlungen gegen die Richtlinien und Regeln sowie Anweisungen vom Trainer den Kunden vom Training auszuschliessen und gegen entstandenen Schaden Klage zu erheben. Es werden keine monetären Rückerstattungen seitens All in Sport getätigt.
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10. Versicherung
Der Versicherungsschutz geht zu Lasten des Teilnehmers. Bei gesundheitlichen, körperlichen Einschränkungen, Risiken und/oder Verletzungen, ist der Trainer vorgängig unaufgefordert darüber in Kenntnis zu setzen. Bei Verletzungen jeglicher Art lehnt All in Sport jegliche Haftung ab.
12. Partnerfirmen
12.1. Grundsatz
Im Allgemeinen gelten für Angebote von Partnerfirmen die bestehenden AGB von All in Sport. Ausgewählte Partnerfirmen profitieren von einem exklusiven und individuellen Angebot, welches mit All in Sport im Vorgang vereinbart wurde und schriftlich festgehalten ist.
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12.2. Gültigkeit, Dauer und Umfang
Die Gültigkeit, Dauer und Umfang des Angebotes wird individuell mit den Partnerfirmen schriftlich vereinbart. Ohne andere Vereinbarung gilt eine Dauer der Abmachung von maximal 12 Monaten nach Start der Vereinbarung.
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12.3. Besondere Bestimmungen für PHW Studenten
Das Angebot gilt für alle an der PHW studierenden Personen und kann bis zum Ablauf des Studentenausweises erworben werden. Die erworbenen Trainings behalten ihre Gültigkeit auch nach Ablauf des Studentenausweises.
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12.4. Kontrolle
Zur Kontrolle sind der/die Trainer berechtigt, vor Beginn jedes Trainings unaufgefordert einen Ausweis, Bestätigungsdokument als Beweis der Angehörigkeit der Partnerfirma einzusehen.
Zur Überprüfung ist All in Sport berechtigt, die Daten zu speichern und diese und mit der jeweiligen Partnerfirma auszutauschen. Die Daten dienen nur zu Analysezwecken und dürfen weder an Dritte weitergereicht noch zu Marketingzwecken verwendet werden.
Hat ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin unberechtigt und sei es Absicht oder aus Versehen ein ihm/ihr nicht zustehendes Abonnement/Trainingskarte gekauft, so kann All in Sport und deren im Auftrag von All in Sport handelnden Personen, die/den Teilnehmer vom Training verweisen. Es liegt ausschliesslich im Ermessen seitens All in Sport, den Vertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung zu beenden. Es werden keine monetären Rückzahlungen von Seiten All in Sport getätigt.
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12.5. Kündigung
Die Vereinbarung erlischt automatisch nach Ablauf der 12 Monate, ausser die schriftliche Vereinbarung sieht etwas anders vor. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen, ausser es liegt ein schwerwiegender Vertragsbruch vor. Dieser muss jedoch mittels einer schriftlichen Abmahnung mit Kündigungsandrohung und Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Behebung des Fehlers angekündigt werden.
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13. Bestimmungen für den Warenverkauf
13.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen All in Sport und seinen Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Kunden") über den Verkauf von Waren abgeschlossen werden.
13.2 Angebot und Vertragsabschluss
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Alle Angebote von All in Sport sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
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Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn All in Sport eine Bestellung des Kunden annimmt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch Lieferung der Ware erfolgen.
13.3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Die in den Angeboten von All in Sport genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch den Kunden gemäss den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
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All in Sport behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern, jedoch gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden.
13.4 Lieferung und Versand
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Die Lieferung der Waren erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nicht anders vereinbart.
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Die Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart.
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Das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wurde.
13.5 Gewährleistung und Haftung
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All in Sport gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.
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Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich an All in Sport zu melden.
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Die Haftung von All in Sport ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
13.6 Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von All in Sport.
13.7 Datenschutz
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All in Sport verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die persönlichen Daten der Kunden vertraulich zu behandeln.
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Details zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung | All in Sport (all-in-sport.ch) geregelt.
13.8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen All in Sport und dem Kunden gilt ausschließlich das Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen All in Sport und dem Kunden ist der Sitz von All in Sport.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird deren Gültigkeit als Ganzes davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung entspricht und möglichst nahekommt. In entsprechender Weise ist eine Lücke zu schliessen.
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15. Ergänzungen/ Änderungen der AGB
All in Sport behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf unserer Webseite www.all-in-sport.ch einsehbar.
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16. Anwendbares Recht/ Gerichtstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Sitz von All in Sport (Ostermundigen Bern).